Steuerlexikon Einkommensteuererklärung … Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie zum Beispiel Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben, die Ehepartner die Lohnsteuerkombination III/V gewählt haben oder bei der Steuerklasse IV der Faktor eingetragen worden ist, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen bzw. bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berücksichtigt wurden, im Todesjahr des Partners wieder heiraten, Nebeneinkünfte erzielt haben oder Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt …Ansehen
Steuerlexikon Einkommensteuertabellen … Nach der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt mit Hilfe der Einkommensteuertabellen die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehegatten kommt die Grundtabelle zur Anwendung. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten wird die Splittingtabelle zu Grunde gelegt. → Download: Die aktuellen Einkommensteuertabellen (Grundtarif und Splittingtarif) können Sie hier herunterladen. § 32a EStG …Ansehen
Steuerlexikon Einkommensteuertarif … Der Einkommensteuertarif bemisst sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Dabei ist ab 2024 erst ein zu versteuerndes Einkommen von über 11.604,– € (2023: 10.908,– €) steuerpflichtig. Dieser Sockelbetrag wird als steuerfreies Existenzminimum bzw. als Grundfreibetrag bezeichnet. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer kommt ein Eingangssteuersatz von 14 % zur Anwendung. Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Steuertarif. Mit steigendem zu versteuernden Einkommen erhöht sich daher …Ansehen
Steuerlexikon Einkommensteuervorauszahlungen … Auf die am Ende des Veranlagungszeitraumes wahrscheinlich zu entrichtende Einkommensteuer müssen Steuerpflichtige bereits im Jahresverlauf Vorauszahlungen leisten. Diese Vorauszahlungen werden unter anderem regelmäßig von Gewerbetreibenden und von Freiberuflern verlangt. Hiervon nicht betroffen sind im Normalfall abhängig Beschäftigte, da hier bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugs monatlich eine Steuerabführung an das Finanzamt durch den Arbeitgeber erfolgt. Die Vorauszahlungen werden durch das …Ansehen
Steuerlexikon Einkommensteuer … Die Einkommensteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Ihr unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Demgegenüber unterliegen juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind keine eigenständigen Steuerarten, sondern besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer. Sie werden durch Dritte (Arbeitgeber, Kreditinstitut) an das Finanzamt abgeführt. Erst im Zuge der jährlichen Einkommensteuerklärung …Ansehen
Steuerlexikon Einkommen … Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden je nach vorliegendem Einzelfall mehr oder weniger zahlreiche Abzugsbeträge oder Hinzurechnungen berücksichtigt. Welche Abzüge möglich sind richtet sich zum Beispiel nach der Höhe des Einkommens (dies ist z.B. besonders bei der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen relevant), nach der Familiensituation (z.B. Anzahl und Alter der Kinder) oder danach, ob der Steuerpflichtige ausländisches Einkommen oder Verluste erzielt hat. Das zu versteuernde …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus Kapitalvermögen … Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Zinsen und Dividenden, wenn sich die Vermögenssubstanz, aus der diese Einnahmen erzielt werden, im Privatvermögen befindet. Wird demgegenüber Kapitalvermögen im Betriebsvermögen gehalten, sind daraus erzielte Einkünfte nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern den Betriebseinnahmen zuzurechnen, die in der Folge die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhöhen. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (unvollständige Aufzählung, näheres …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft … Bei einer Land- und Forstwirtschaft erfolgt die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Baumschulen und aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften gewinnen, Einkünfte aus Binnenschifferei, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischer …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit … Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen aber auch andere Bezüge und Vorteile die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erhält. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge, wie Mahlzeiten oder Waren. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Beschäftigungsverhältnissen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine nichtselbstständige Arbeit liegt vor, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte aus selbstständiger Arbeit … Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen. Als freiberuflich Tätige gelten Angehörige der sogenannten Katalogberufe (unter anderem: Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller). Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 des Einkommensteuergesetzes …Ansehen