[] … Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter können nur dann zu Werbungskosten führen, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Das bestätigte aktuell das FG Hamburg. Die Richter erklärten, es reiche nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Auch wichtig für die Anerkennung: Die Teilnehmer müssen einen vergleichbaren beruflichen Hintergrund …