[] … Handwerkerleistungen, die einen Neubau, also die Errichtung eines Haushalts betreffen, sind nicht ermäßigt zu besteuern. Das stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar. Die Begründung der Richter: Handwerkerleistungen sind steuerlich nur begünstigt, wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Die Richter betonen dabei, dass eine Neubaumaßnahme nicht punktuell dadurch abgeschlossen wird, dass der Bauherr die Nutzung aufnimmt (hier: Einzug in das Haus) und …