[] … Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist. Dies hat das FG Hamburg entschieden. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung würden dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt, führt das FG Hamburg aus. Dafür spreche der Beweis des ersten …