[] … Bei einer fehlerhaften Rechnung ist der Vorsteuerabzug schnell in Gefahr. Eine Fehlerquelle hat der BFH entschärft: Es genüge, wenn die Rechnung eine Anschrift des leistenden Unternehmers enthalte, unter der er postalisch erreichbar sei. Die zusätzliche Angabe eines Ortes, an dem er seine Tätigkeit ausübe, sei nicht erforderlich, sagen die Richter. Gleich zwei Urteile ergingen am 21.6.2018 zu diesem Thema: Im ersten Fall (V R 25/15) erwarb der Kläger, ein Autohändler, Kraftfahrzeuge von einem Einzelunternehmer …