[] … Mit Rechnung und Mehrwertsteuer 1.400,– € – oder 1.000,– € bar auf die Hand. Solche Angebote von Handwerkern sind nach wie vor keine Seltenheit. Doch Achtung! Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: Entsprechende Verträge sind nach § 134 BGB immer nichtig. Wenn der Auftraggeber später Mängel reklamiert, kann keine Rückerstattung des geleisteten Lohns verlangt werden (Az. VII ZR 197/16). Wer zu viel steuerlich optimieren will, wird bestraft. So lässt sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs zusammenfassen …