Produkt Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt … Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art. Diese sind zwar in voller Höhe abziehbar, wirken sich jedoch nur aus, soweit sie – zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art – die sog. zumutbare Belastung überschreiten. Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten …Ansehen
Produkt Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen … Unterstützen Sie jemanden in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr »Privatvergnügen«. Dennoch lässt Vater Staat in bestimmten Fällen den Abzug von Unterstützungsleistungen in gewissem Rahmen zu. Beim Empfänger unterliegen weder der typische Unterhalt noch der besondere Unterhalt der Einkommensteuer. Erster Fall: Sie tragen typischen Unterhalt für eine Ihnen oder Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner gegenüber unterhaltsberechtigte Person oder eine diesem Personenkreis gleichgestellte Person. …Ansehen
Produkt Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen … Liegt die betriebliche Nutzung Ihres Pkw zwischen 10 % und 50 %, so haben Sie als Selbstständiger die Wahl, ob Sie das Fahrzeug lieber als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen behandeln möchten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Vorteile Sie beim betrieblichen Einsatz Ihres privaten Pkw oder auch Motorrads haben. Oft wird ohne weitere Überlegung das Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet in der Annahme, mit einem Geschäftswagen steuerlich besser wegzukommen. Aber das kann ein Irrtum sein. Wenn …Ansehen
Produkt Vorsteuerabzug - Wann muss die Vorsteuer berichtigt werden … Auch wenn das Thema »Vorsteuerberichtigung« komplex und mit Sicherheit nicht ganz einfach ist, sollten Sie als Unternehmer sich über die »Auslöser« einer Vorsteuerberichtigung und deren Folgen im Klaren sein, denn hier kann es gegebenenfalls um sehr viel Geld gehen. Daher zunächst an dieser Stelle, ganz kurz und mit einfachen Worten, um was es eigentlich geht. Beim Bezug von Lieferungen oder sonstigen Leistungen wird Ihnen als Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Diese können Sie mit der …Ansehen
Produkt Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen … Beziehen Sie für Ihr Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen und wird Ihnen dabei Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (= Vorsteuer), dürfen Sie die von Ihnen an das andere Unternehmen im Rechnungsbetrag zu zahlende Steuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, Sie führen Leistungen aus, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die aus Ihren Eingangsrechnungen resultierende Vorsteuer machen Sie in Ihren Umsatzsteuer- Voranmeldungen und zusammengefasst …Ansehen
Produkt Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus … Die meisten betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter sind abnutzbar und verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Der Wertverlust eines Wirtschaftsgutes wird über Abschreibungen als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da viele Wirtschaftsgüter mehrere Jahre genutzt werden, verteilt sich auch die Abschreibung oft über einen längeren Zeitraum. Entscheidend ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstands. Läuft diese ab, endet auch die Abschreibung. Im Zusammenhang mit Abschreibungen taucht oft der Begriff …Ansehen
Produkt Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln … Viele Selbstständige nutzen ihren Betriebs-Pkw zu mehr als 50 % betrieblich und ermitteln den privaten Kfz-Kostenanteil pauschal mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises, denn das macht keine Arbeit. Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, ist die 1 %-Methode zwingend. Der Privatanteil darf in diesem Fall nicht geschätzt werden. Bei überwiegender betrieblicher Kfz-Nutzung ist die Fahrtenbuchmethode die gesetzliche Ausnahmeregelung zur 1 %-Methode. Sie ermöglicht es, die private Nutzung nicht pauschal …Ansehen
Produkt Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart … Sie ermitteln derzeit Ihren Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)? Dies ist auch die Gewinnermittlungsart, bei der für Sie der Verwaltungsaufwand am geringsten ist. Wesentlich mehr buchhalterische Arbeiten erfordert die Aufstellung einer Bilanz und daraus folgend die Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich. Haben Sie dennoch schon mal mit dem Gedanken gespielt, Ihre Gewinnermittlungsart umzustellen oder sind Sie hierzu vielleicht sogar verpflichtet? In diesem Beitrag …Ansehen
Produkt Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung … Die meisten betrieblichen Vorgänge führen früher oder später zum Zu- oder Abfluss von Geld. Geldbewegungen stehen bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) im Mittelpunkt. Denn dieser steuerlichen Gewinnermittlungsmethode liegt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip zugrunde (§ 11 EStG). Auswirkungen auf den Gewinn haben damit grundsätzlich nur Einnahmen und Ausgaben, die das betriebliche Geldvermögen verändern. Einnahmen sind in dem Jahr als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen …Ansehen
Produkt Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt … Bei den steuerpflichtigen Einnahmen von Selbstständigen unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen mehreren Einkunftsarten, die unter dem Oberbegriff Gewinneinkünfte zusammengefasst werden. Im Einzelnen handelt es sich um: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Damit überhaupt Gewinneinkünfte vorliegen, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Erzielung solcher Einkünfte erfüllt sein. Ein Steuerpflichtiger muss selbstständig …Ansehen