[] … Wenn Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen, die bei einer anderen Depotbank angefallen sind, verrechnet werden sollen, braucht man eine Verlustbescheinigung der Bank. Wenn negative Kapitaleinkünfte mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden sollen, die bei einem anderen Geldinstitut angefallen sind, geht das nur über die Einkommensteuererklärung . Dafür braucht man eine sogenannte Verlustbescheinigung der Bank, die bis spätestens 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragt werden muss …