[] … Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, müssen zu viel angerechnetes Kindergeld zurückzahlen, obwohl sie es nie erhalten haben. Eltern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, bekommen zwar – soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – Kindergeld, doch sie haben nichts davon. Hier gilt das Prinzip: linke Tasche rein – rechte Tasche raus. Jeder Euro Kindergeld, den die Betroffenen erhalten, mindert ihren Anspruch auf ALG II. Ein Euro mehr Kindergeld bedeutet einen Euro weniger ALG II …