News & Ratgeber Rentenbeginn: Beim Renteneintritt auch an Resturlaubsansprüche denken … Nach dem Renteneintritt gibt es ohnehin Urlaub ohne Grenzen. Da mag der Gedanke an den Resturlaub im Jahr des Übergangs in den Ruhestand in den Hintergrund treten. Doch auch in diesem Übergangsjahr bestehen Urlaubsansprüche – und wenn der Urlaub bis zum Renteneintritt nicht genommen werden kann, haben die betroffenen älteren Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Für den Urlaubsanspruch im Jahr des Renteneintritts gibt es keine arbeitsrechtliche Sonderregelung. Es gelten die ganz normalen Bestimmungen …Ansehen