[] … Wer einen Partyservice betreibt, muss aufpassen. Denn nicht alles, was außer Haus zum Kunden geliefert wird, unterliegt dem ermäßigter Umsatzsteuersatz. Das zeigt ein aktuell veröffentlichter Beschluss des FG Hamburg. Die Richter hatten es dabei mit einem Restaurantbetreiber zu tun, der neben seinem Lokal auch einen Partyservice betrieb. Bei einer Betriebsprüfung waren Unregelmäßigkeiten aufgefallen – unter anderem waren nach Ansicht des Prüfers (und der Richter) viel zu viele Lieferungen mit dem …