[] … Eine 2/3-Unfallschuld für einen Autofahrer, der auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs war und mit einem in diese Straße nach links abbiegenden Pkw zusammenstieß, der die Vorfahrtsregel verletzte – das ist in der Tat auf den ersten Blick ein ungewöhnliches Urteil. In der Regel ist ja derjenige, der die Vorfahrt verletzt, an einem Unfall schuld, oft zu 100 %. Und genau so hatte auch das Berliner Landgericht entschieden. Nicht so die zweite Instanz, das Kammergericht Berlin in einem rechtskräftigen Urteil …