Amtsveranlagung: Was ist das und warum raten wir davon ab?
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich vom Finanzamt ohne eigenes Zutun steuerlich veranlagen zu lassen. Amtsveranlagung
nennt sich das – und ist unseres Erachtens eher nicht zu empfehlen!
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Wer kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen?
Renten aus unterschiedlichen Quellen -
So funktioniert die Amtsveranlagung
Festsetzung der Steuer, Steuerbescheid, Antrag -
Warum wir von der Amtsveranlagung abraten
Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Kosten, die das Finanzamt nicht kennt
1. Wer kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen?
Renten aus unterschiedlichen Quellen
Das Finanzamt wird vom Rententräger automatisch über die Höhe der Rente informiert. Das betrifft Renten aus folgenden Quellen:
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gesetzliche Rentenversicherung,
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landwirtschaftliche Alterskasse,
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berufsständische Versorgungseinrichtungen,
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Pensionskassen,
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Pensionsfonds,
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Versicherungsunternehmen.
Nur wer außer einer solchen Rente keine weiteren Einkünfte hat, kann die Amtsveranlagung in Anspruch nehmen. Wenn Sie also zusätzlich zur Rente zum Beispiel noch Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung haben, scheidet die Amtsveranlagung für Sie aus.
Hinweis: Die Amtsveranlagung gibt es bisher nur in wenigen Bundesländern, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen!
2. So funktioniert die Amtsveranlagung
Festsetzung der Steuer, Steuerbescheid, Antrag
Nachdem das Finanzamt über die Höhe der Rente informiert worden ist, setzt es die fällige Einkommensteuer fest und schickt dem Rentner nur noch den Steuerbescheid.
Das Finanzamt führt die Amtsveranlagung natürlich nicht einfach so auf Verdacht aus – wenn Sie sie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern diesen Vordruck ausfüllen. Damit bestätigen Sie, dass die Festsetzung Ihrer Einkommensteuer anhand der elektronisch übermittelten Daten erfolgen soll.
Hinweis: Die Teilnahme am Amtsveranlagungsverfahren ist freiwillig! Niemand kann Sie dazu zwingen.
3. Warum wir von der Amtsveranlagung abraten
Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Kosten, die das Finanzamt nicht kennt
Das Problem bei der Amtsveranlagung: Das Finanzamt kennt nur die Höhe Ihrer Rente. Ihre Ausgaben kann es nicht kennen – und genau die sorgen dafür, dass Ihre Steuerlast sinkt!
Mit anderen Worten: Werbungskosten, Sonderausgaben, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten für die Putzfrau, Handwerkerleistungen usw. werden nicht berücksichtigt. Diese Kosten sparen aber Steuern und sorgen bestenfalls dafür, dass Sie überhaupt keine Steuern zahlen müssen.
Sie geben dem Staat mit der Amtsveranlagung also mehr, als ihm zusteht – und das muss nicht sein.
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