3. Eigenanteil: Die zumutbare Belastung
Von der Summe Ihrer gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, zieht das Finanzamt automatisch die sogenannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrags müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen.
Die Ermittlung der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte; bei der Zusammenveranlagung zählt der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte.
Bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung zählen nur diejenigen Kinder, für die Sie noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder haben. Dabei reicht ein halber Freibetrag für Kinder oder auch Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder für nur einen Monat bereits aus. Ändert sich die Zahl der Kinder während des Jahres, gilt der günstigere Prozentsatz.
Bei kinderlosen Paaren, die verheiratet sind und sich im Laufe des Jahres trennen oder im Laufe des Jahres heiraten, verwendet das Finanzamt den Prozentsatz für Verheiratete (Splittingtarif).
So hoch ist Ihre zumutbare Belastung in Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte (Ges.d.E.):
Ges.d.E. bis 15.340 Euro |
Ges.d.E. über 15.340 Euro bis 51.130 Euro |
Ges.d.E. über 51.130 Euro |
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kein Kind und es gilt der Grundtarif |
5 % |
6 % |
7 % |
kein Kind und es gilt der Splittingtarif |
4 % |
5 % |
6 % |
ein oder zwei Kinder |
2 % |
3 % |
4 % |
drei oder mehr Kinder |
1 % |
1 % |
2 % |
Die Höhe Ihrer zumutbaren Belastung sollten Sie kennen. Nur dann wissen Sie, ob sich Ihre außergewöhnlichen Belastungen überhaupt auswirken und es sich lohnt, noch fehlende Belege zu besorgen.
Was Sie tun können, um die Hürde der zumutbaren Belastung zu nehmen:
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Konzentrieren Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich sollten Sie etwa den Kauf der neuen Brille und die geplante Zahnsanierung in ein Kalenderjahr legen.
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Platzieren Sie Zahlungen um die Jahreswende gezielt im alten bzw. neuen Jahr.
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Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob Ihre zumutbare Belastung um einen Prozentpunkt nach unten rutscht, wenn Sie Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte ein wenig senken, zum Beispiel durch weitere Werbungskosten.
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