Krankheitsbedingte Kosten in der Steuererklärung
Medizinische Notwendigkeit, Nachweise, was ist abziehbar, was sind außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung
Von Ihnen getragene Krankheitskosten mindern nur dann die Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.
Steuerlich gehören Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art
. Diese sind zwar prinzipiell in voller Höhe abziehbar – sie wirken sich steuerlich aber nur aus, wenn Sie die sog. zumutbare Belastung überschreiten: In Höhe dieses Betrags müssen Sie die Kosten allein tragen.
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Wann sind Krankheitskosten abziehbar?
Medizinische Notwendigkeit, Nachweise und Atteste, Krankheitsbilder, Therapien und andere Maßnahmen -
Was sind außergewöhnliche Belastungen und zumutbare Belastung?
außergewöhnliche Belastungen allgemeiner und besonderer Art, Berechnung und Höhe der zumutbaren Belastung
1. Wann sind Krankheitskosten abziehbar?
Medizinische Notwendigkeit, Nachweise und Atteste, Krankheitsbilder, Therapien und andere Maßnahmen
Wie eingangs bereits erwähnt, mindern Krankheitskosten nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.
Nur ein Arzt oder Heilpraktiker kann entscheiden, ob eine bestimmte Maßnahme dazu dient, Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder Ihnen hilft, besser mit Ihrer Erkrankung zu leben. Weder der Finanzbeamte noch ein Finanzrichter sind qualifiziert, zu beurteilen, ob eine Maßnahme medizinisch notwendig oder doch dem Wellness-Bereich zuzuordnen ist.
Weil Sie im Zweifel die Kosten nicht abziehen dürfen, müssen Sie sich immer die notwendigen Nachweise besorgen – und zwar bereits im Vorfeld der Maßnahme!
Zu den steuerbegünstigten Krankheitskosten zählen Aufwendungen für Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes
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der Heilung einer bestimmten Krankheit dienen oder
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eine Krankheit erträglicher machen bzw. deren Folgen lindern sollen.
Sind die Kosten offensichtlich krankheitsbedingt wie zum Beispiel ein Medikament gegen Bluthochdruck oder die Behandlung eines gebrochenen Beines, dann reicht die Verordnung des Medikamentes durch den behandelnden Arzt oder Heilpraktiker aus. Dies gilt auch für nicht rezeptpflichtige Medikamente.
Anders sieht die Sache zum Beispiel aus, wenn
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es um alternative Behandlungsmethoden geht, die wissenschaftlich (noch) nicht anerkannt sind,
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Sie Hilfsmittel benötigen, die auch von Gesunden genutzt werden (z.B. ein Massagegerät),
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Sie sich an einem Ort aufhalten müssen, an dem andere Wellness oder Urlaub machen, zum Beispiel in einem Sanatorium oder zur Klimatherapie am Toten Meer.
In diesen Situationen reicht dem Finanzbeamten eine Verordnung des behandelnden Arztes nicht aus. Letztlich soll hier nachgewiesen werden, dass der behandelnde Arzt die Maßnahme nicht nur deshalb verordnet, um das Vertrauensverhältnis zu seinem Patienten nicht zu gefährden. Deshalb will das Finanzamt ein Gutachten des Amtsarztes oder die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz: MDK) sehen.
Das Thema Krankheitskosten ist sehr vielschichtig und umfassend, die steuerliche Berücksichtigung hängt sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben dem richtigen Nachweis geht es vor allem um die Frage: Welche Kosten sind abziehbar und welche nicht?
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre
Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
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