Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
Für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus Altersvorsorgeverträgen sind jedoch in der Anlage R anzugeben.
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Anlage SO 2023 (PDF, ausfüllbar)
Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.
Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
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