Anlage Kind

Manche Ausgaben, die mit der Kindererziehung zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Wer möchte, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden, muss für jeden Nachkommen separat die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ausfüllen. 

Der Aufwand lohnt sich: Gerade besserverdienende Eltern können vom Kinderfreibetrag profitieren. Um das Ausfüllen zu vereinfachen, ist hier der Aufbau der entsprechenden Anlage aufgeführt, sowie eine Erklärung der wichtigsten erforderlichen Angaben.

Die Anlage Kind müssen Sie ausfüllen, wenn Sie die für Eltern vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen erhalten möchten (Freibeträge für Kinder, Abzug von Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

 

Steuererklärung: Wann muss die Anlage Kind abgegeben werden?

Die Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung müssen Eltern auf jeden Fall abgeben, auch wenn sie davon ausgehen, dass die Günstigerprüfung des Finanzamts für sie keinen Vorteil bringt. Denn an der Anlage hängen noch andere kindbezogene Vergünstigungen, vor allem

  • ohne Günstigerprüfung der Abzug der Freibeträge für Kinder bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,

  • der Abzug der für das Kind gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen bei den Eltern als Sonderausgaben,

  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,

  • Schulgeld,

  • die Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags eines Kindes auf die Eltern und

  • die Kinderbetreuungskosten.

Anlage Kind: Grundlegende Angaben auf Seite 1

Auf der ersten Seite des Formulars werden vor allem allgemeine persönliche Angaben zum jeweiligen Nachkommen gemacht, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, aber auch die Höhe des Kindergeldanspruches sowie das genaue Verwandtschaftsverhältnis. Denn auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern können Freibeträge beantragen, solange der Schützling im eigenen Haushalt lebt oder eine Unterhaltspflicht besteht.

Für Kinder, die bereits volljährig sind, müssen separate Angaben gemacht werden. Grundsätzlich können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn die Unterhaltspflicht der Eltern endet, kindbezogene Ausgaben geltend gemacht werden.

Das hängt aber in erster Linie von der Beschäftigungssituation ab. Während einer Ausbildung, eines Studiums oder Freiwilligendienstes ist die Berücksichtigung möglich, ebenso während der Überbrückungszeit zwischen zwei solchen Lebensabschnitten.

Ist das Kind voll erwerbsfähig und hat bereits eine Berufsausbildung vollständig abgeschlossen, entfallen sämtliche Ansprüche.

Kann ein Nachkomme aufgrund einer Behinderung nicht selbstständig für seinen Unterhalt sorgen, kann er oder sie altersunabhängig berücksichtigt werden.

Anlage Kind, Seite 2: Mögliche weitere Vergünstigungen für Eltern

Sind die oben erwähnten Grundvoraussetzungen erfüllt, haben die Eltern in jedem Fall Anspruch auf Kindergeld und einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.

Ob weitere Vergünstigungen möglich sind, ergibt sich aus den folgenden Angaben.

Hier geht es nun zum Beispiel um die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungskosten für das Kind. Ist dieses über einen Elternteil versichert, kann dieser den gesamten Krankenkassenbeitrag seines Nachkommens als Sonderausgaben angeben.

Leben die Eltern getrennt und ein Elternteil ist nicht unterhaltspflichtig oder kommt seinen Unterhaltspflichten nicht nach, kann außerdem die Übertragung der Freibeträge auf den allein für den Unterhalt aufkommenden Elternteil beantragt werden. Gleiches gilt für nahestehende Verwandte, bei denen das Kind unter Umständen lebt.

Alleinerziehende können im entsprechenden Abschnitt zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro (ab 2023: 4.260 Euro), für jedes weitere Kind steigt er um 240 Euro.

Ebenso können im weiteren Verlauf der Anlage Kind Ansprüche auf einen Freibetrag von 924 Euro (ab 2023: 1.200 Euro) während der Ausbildungszeit des volljährigen Kindes geltend gemacht werden (Ausbildungsfreibetrag).

Anlage Kind, Seite 3: So können Schuldgeld und Betreuungskosten geltend gemacht werden

Schulgeld kann in Deutschland dann berücksichtigt werden, wenn das Kind eine kostenpflichtige Schule innerhalb der EU, zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen besucht. Dabei ist die Berücksichtigung auf solche Schulen begrenzt, deren Abschluss in Deutschland anerkannt wird.

Sollte bei dem betreffenden Kind eine Behinderung vorliegen, kann die Übertragung von dem Nachkommen zustehenden Vergünstigungen auf die Eltern beantragt werden. Dies ist dann möglich, wenn das Kind selbst nur über ein geringfügiges oder gar kein Einkommen verfügt, sodass sich die Steuervorteile dort nicht auswirken.

Unter dem Punkt »Kinderbetreuungskosten« können an letzter Stelle sämtliche Betreuungsleistungen für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ausgenommen sind die direkten Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Betreuungskosten für volljährige Kinder können berücksichtigt werden, wenn das Kind wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ist die Behinderung vor dem 1.1.2007 eingetreten, wird das Kind berücksichtigt, wenn es zum Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

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