ELSTER - elektronische Steuererklärung 2024, 2025

Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch per ELSTER versenden – ohne Zusatzsoftware. Ihre Steuererklärung 2024 kann allerdings erst ab dem Jahr 2025 versendet werden.

Ab Mitte/Ende Januar 2025 wird dazu ein kostenloses Update für die SteuerSparErklärung bereitstehen. Sie aktualisieren Ihr Programm über das Menü »Service«. Wählen Sie dort den Eintrag »Version prüfen / Online-Update durchführen«.

Weshalb sollte ich meine Steuererklärung online versenden und wie funktioniert das eigentlich? Hier erfahren Sie alles rund um ELSTER – die elektronische Steuererklärung.

 

Inhalt

 

1. Welche Vorteile hat ELSTER?

  • Bevorzugte Bearbeitung: Mittlerweile sind die Finanzämter aller Bundesländer angewiesen, elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten.

  • Belegvorhaltepflicht: Schon seit 2017 brauchen Sie Ihre Belge nicht mehr mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Das Finanzamt verzichtet zunächst auf die Vorlage der Belege. Sollte bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung die Vorlage von Belege notwendig werden, fordert dies Ihr Finanzamt im Bedarfsfall bei Ihnen an. Heben Sie also auf jeden Fall alle Belege auf! → Lesen Sie hier mehr zum Umgang mit Belegen zur Steuererklärung.

  • Weniger Eingabefehler: Durch die elektronische Datenübertragung verringern sich Aufwand und Eingabefehler beim Finanzamt. Dadurch haben die Steuerbürger eine höhere Sicherheit, dass die sachlich richtigen Angaben auch zutreffend als Eingabewert übernommen werden.

  • Papierlose Steuererklärung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung digital signieren, brauchen Sie keinen unterschriebenen Ausdruck ans Finanzamt schicken.

  • Elektronischer Steuerbescheid: Sie können elektronisch Bescheiddaten in Ihren Steuerfall importieren und die wichtigsten Daten mit der Steuerberechnung der Steuer-Spar-Erklärung vergleichen.

2. Wie versende ich meine Steuererklärung per ELSTER?

Sie können Ihre Steuererklärung z. B. mit unserer Software SteuerSparErklärung versenden. In unserem Steuerprogramm ist das ELSTER-Modul integriert. Die Software der Finanzverwaltung ist nicht erforderlich.

Nach der Fertigstellung Ihrer Steuererklärung sind es nur wenige Maus-Klicks – und die Daten sind bei der Finanzverwaltung. Selbstverständlich werden Ihre Daten verschlüsselt in die Rechenzentren der Bundesländer übertragen.

Nach der Anmeldung bei ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch signieren. Falls Sie keine Belege einreichen müssen, ist es für Sie Wirklichkeit: die papierlose Steuererklärung.

3. Wie funktioniert die elektronische Signatur?

In allen Bundesländern können Sie Ihre Steuererklärung digital signieren:

  • Schon seit 2018 können Sie Ihren neuen Personalausweis mit aktivierter Ausweisfunktion als elektronische Signatur verwenden.

  • Alternativ können Sie ein Software-Zertifikat bei der Finanzverwaltung erstellen. Dieses Zertifikat ist verschlüsselt und kann nur zusammen mit einem selbst gewählten Passwort aktiviert werden (ELSTER Basis).

  • Einen höheren Schutz erreichen Sie durch den Einsatz eines ELSTER-Sticks (ELSTER Spezial) oder einer Signaturkarte (ELSTER Plus). Dabei wird das Software-Zertifikat entweder auf einem speziellem USB-Medium oder auf der Signaturkarte gespeichert. Das Zertifikat kann somit nicht unbemerkt entwendet oder kopiert werden.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch unterschreiben möchten, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre Registrierung nach einem der ELSTER-Verfahren kümmern – denn das Registrierungsverfahren dauert einige Tage. Und wenn Sie zusätzliche Hardware benötigen (z. B. SignaturStick für ELSTER Spezial), wird dies noch länger dauern.

Alle Informationen zum Ablauf für die Registrierung finden Sie im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.

4. Wie melde ich mich bei ELSTER an und welches Verfahren ist für mich das Richtige?

  • Komfortzugang und Signatur mit dem Personalausweis: Achten Sie darauf, dass Ihre Ausweisfunktion aktiviert wurde. Danach können Sie mit der AusweisApp und einem Kartenleser/NFC-fähigen Handy die Signatur verwenden.

  • Die einfachste und billigste Möglichkeit ist die ELSTER Zertifikatsdatei: Das ist ein kostenloses Software-Zertifikat, das Sie sich über das ELSTER-Online-Portal besorgen und auf Ihrem Computer speichern.

  • ElsterSecure für den Login über mobile Geräte: Bei dieser ELSTER-Variante melden Sie sich über ein mobiles Gerät mit der App ElsterSecure bei ELSTER an. In der Grundversion ist die Verwendung der ElsterSecure-App aktuell nur mit Mein ELSTER möglich, aber nicht mit Steuersoftware von Drittherstellern wie zum Beispiel der SteuerSparErklärung. Das lässt sich aber umgehen, indem Sie nach Abschluss der Registrierung eine Zertifikatsdatei als weitere Login-Option hinzufügen. Mit dieser ist dann auch die Übermittlung Ihrer mit der SteuerSparErklärung erstellten Steuererklärung möglich.

  • Wenn Sie etwas mehr Sicherheit haben möchten, ist der ELSTER Sicherheitsstick die richtige Alternative. Denn dort ist das Software-Zertifikat auf dem USB-Stick geschützt. Nachteil: Der Preis von 56,48 Euro (47,46 Euro exkl. USt) zzgl. 6,95 Euro Versand – nur für die Abgabe von Steuererklärungen (Preis: Stand Oktober 2024).

  • Die Signaturkarte in Verbindung mit der Software ElsterAuthenticator dürfte nur für diejenigen interessant sein, die ohnehin schon eine Signaturkarte mit Lesegerät nutzen. Ansonsten dürfte der relativ hohe Preis von 50 – 150 Euro (je nach Signaturkarte) gegen diese Alternative sprechen.

Alle ELSTER-Varianten unterstützen die Authentifizierung für Steueranmeldungen und für Steuererklärungen. Die Abfrage von Steuerkonten ist nur bei der letzten Variante (Signaturkarte mit Kartenlesegerät) möglich.

5. Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

Mit Ihrer SteuerSparErklärung können Sie an dem Verfahren der vorausgefüllten Steuererklärung teilnehmen.

Hierbei können Sie auswählen, ob Sie bereits bei Ihrem Finanzamt gespeicherte Daten wie z. B.

  • Lohnsteuerbescheinigungen,

  • Lohnersatzleistungen,

  • Rentenbezugsmitteilungen,

  • Bescheinigungen der Krankenversicherungen,

  • Bescheinigungen zu Vermögenswirksame Leistungen,

  • Mitteilungen über freigestellte Kapitalerträge,

  • Zuschüsse und Erstattungen von Behörden /öffentlichen Stellen,

  • sowie Belege zu Riester- und Rürup-Rente

abrufen und in Ihren Steuerfall importieren möchten.

Ihre SteuerSparErklärung unterstützt Sie bei der Belegauswahl und beim Datenimport. Nach dem Datenimport helfen wir Ihnen, Ihr steueroptimales Ergebnis zu erzielen.

Weitere Informationen rund um ELSTER erfahren Sie direkt bei der Finanzverwaltung unter Elster.de.