Übersicht: Prüfungsschwerpunkte Nordrhein-Westfalen
Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen veröffentlicht als bisher einzige Landesfinanzbehörde jährlich eine Liste, welche besonderen Prüfungsschwerpunkte in ihrem Bundesland bei eingereichten Steuererklärungen bestehen.
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Die Liste betrifft somit insbesondere die Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen.
Für Steuerpflichtige in den anderen Bundesländern kann die Liste ein guter Anhaltspunkt sein, wo schwerpunktmäßig Steuererklärungen geprüft werden, auch bei einer Außenprüfung (Betriebsprüfung).
Prüfungsschwerpunkte für das Steuerjahr 2022
Auch für das Steuerjahr 2022 steht landesweit bei im Jahr 2023 eingereichten Steuererklärungen für die Vorjahre die Erklärung selbstständiger Steuerzahler im Mittelpunkt, konkret die Eintragungen zu § 34a Einkommensteuergesetz (EStG). Darin geht es um die »Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen«.
Außerdem liegt weiterhin ein deutlicher Schwerpunkt auf der Prüfung der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
Prüfungsschwerpunkte für das Steuerjahr 2021
Für das Steuerjahr 2021 steht landesweit bei im Jahr 2022 eingereichten Steuererklärungen für die Vorjahre die Erklärung selbstständiger Steuerzahler im Mittelpunkt, konkret die Eintragungen zu § 34a Einkommensteuergesetz (EStG). Darin geht es um die »Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne bei Personenunternehmen«.
Außerdem liegt ein Schwerpunkt auf der Prüfung der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
Prüfungsschwerpunkte für das Steuerjahr 2020
Landeseinheitlich steht in Bezug auf das Steuerjahr 2020 bei allen NRW-Finanzämtern die Gewinnerzielungsabsicht bzw. das Vorliegen von Liebhaberei bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit im Mittelpunkt einer kritischen Prüfung bei im Jahr 2021 eingereichten Steuererklärungen für die Vorjahre.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Prüfungsschwerpunkte bei den einzelnen Landesfinanzämtern.
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