Unsere eBooks - Steuer- & Finanzratgeber

Aktuelle eBooks

  • Ausbildungskosten: Wie man sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten optimal nutzt

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen:

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  • Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt

    Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.

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  • Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen

    Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!

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  • Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen

    Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, ist Ihnen der Vorsteuerabzug gestattet. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen und / oder Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen dürfen. Durch Verrechnung mit der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer mindern Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-Zahllast oder bekommen einen Vorsteuerüberschuss vom Finanzamt erstattet.

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  • Vorsteuerabzug - Wann muss die Vorsteuer berichtigt werden

    Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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  • Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus

    Die meisten betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Der Wertverlust wird über Abschreibungen berücksichtigt. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts.

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  • Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln

    Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.

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