Immer mehr Schüler und Studenten verdienen sich einige Extra-Euro mit einem Nebenjob. Vor allem in den Schul- und Semesterferien wird eine Frage aktuell: Wie behandeln Finanzamt und Sozialversicherung den Verdienst? Nur wenn Sie die Antwort kennen, können Sie dafür sorgen, dass möglichst viel von dem hart verdienten Lohn in der eigenen Tasche landet und beim Kindergeld nichts anbrennt.
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.
"Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates", so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.
Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.
Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung:
Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt.
Spätestens wenn Wölkchen am Ehehimmel auftauchen, sollten Sie die Weichen richtig stellen, um auf Trennung oder Scheidung vorbereitet zu sein. Nur keine falsche Scheu – und zwar auch dann, wenn Sie erwarten, dass sich die Wolken wieder verziehen! Denn dann haben Sie sich auch nichts zu vergeben.
Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.