Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.
Nichteheliche Lebenspartner haben ebenso wie Eheleute regelmäßig das Bedürfnis, dass der länger lebende Partner im Falle des Todes eines Partners wirtschaftlich versorgt ist. Für Eheleute ist das insbesondere dadurch gewährleistet, dass bei der Vermögensübertragung im Wege der Erbfolge der länger lebende Ehepartner als gesetzlicher Erbe berufen und ihm im Falle einer Enterbung in jedem Fall der Pflichtteilsanspruch sicher ist. Das ist bei Lebenspartnerschaften von nicht verheirateten Lebenspartnern nicht der Fall. Im Prinzip ignoriert das deutsche Erbrecht die nichteheliche Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens mit der Folge, dass nach dem Tod eines Partners dem länger lebenden Partner nahezu keine Rechte zustehen, und das selbst bei langjährigen Partnerschaften.
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Unser Musterfall unterstützt Sie bei Ihrer Gewinnermittlung! Denn Ihre eigene Gewinnermittlung wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Bei unserem Musterfall zur EÜR 2022 steht Rieke Steller im Mittelpunkt, die als Innenarchitektin selbstständig tätig ist. Bei ihrer Gewinnermittlung muss sie sich beispielsweise mit folgenden Geschäftsvorfällen auseinandersetzen:
In der Anlage N der Steuererklärung können Sie für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Ab der Steuererklärung 2021 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale. Für Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen (z.B. Auszubildende) und deshalb keine Einkommensteuer zahlen, bringt diese Erhöhung keine finanzielle Steuerentlastung. Sie können deshalb eine sog. Mobilitätsprämie beantragen. Das gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
This is a tax guide for all employed persons who want or need to file an income tax return (or: tax declaration) in Germany but do not speak much German. It explains the basics of German tax law and guides you through the most important questions and tax forms: