Wer Immobilieneigentum besitzt, kennt sicherlich die Sorge, dass das Eigentum durch Naturgewalten oder andere Einflüsse zerstört werden könnte. Diese Sorge ist aber keine neue. An bayerischen Höfen liest man heute noch den Wunsch nach Unversehrtheit von Haus und Hof: »O heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an.« Mit den Folgen des Klimawandels nehmen solche Sorgen für viele zu.
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Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.
Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.
Zahlreiche Studien belegen, dass ständiges kaufen und verkaufen einzelner Aktien an der Börse nur wenig zum Anlageerfolg beiträgt. Viel entscheidender für den dauerhaften Erfolg bei der Geldanlage ist eine breite Streuung des Vermögens über verschiedene Anlageklassen und Wertpapiere hinweg (»Asset Allokation«), wie z.B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Gold und Rohstoffe.
Die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Im Gegensatz zu klassischen Fonds, die auf Aktien oder Anleihen setzen, investieren offene Immobilienfonds das Geld in Immobilien. Die offenen Immobilienfonds eignen sich vor allem für Sparer und Anleger, die mit ihrer Geldanlage von einer breiten Streuung des Risikos am Immobilienmarkt profitieren möchten. Gleichzeitig bestehen bei Immobilien häufig langfristige Mietverträge, die auf Jahre hinaus regelmäßige Renditen versprechen. Solche Investitionen sind aber nicht frei von Risiko, denn auch Immobilienpreise schwanken im Wert.
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.
Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist groß. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, das Gepäck abhandenkommt oder im Ausland eine medizinische Notsituation eintritt. Gut, wer für den Ernstfall vorsorgt und auf Reisen mit Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Co. für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt.