Unsere Bücher - Finanz- & Steuerratgeber

Aktuelle Ratgeber

  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Vermietungseinkünfte ermitteln und versteuern

    In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Mietimmobilie bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigen müssen. Für die korrekten Angaben der Wohnung oder des vermieteten Hauses bei der Steuer geht es wesentlich um folgende Schritte:

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  • Immobilien kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

    Für Haus- und Wohnungsbesitzer oder Käufer gibt es unterschiedliche Kosten, deren korrekte Unterscheidung steuerlich für Sie relevant wird. Wie Sie Ihre Kosten als Käufer oder Eigentümer z.B. Anschaffungskosten und Baukosten richtig ermitteln und abschreiben, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

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  • Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren

    Der Gesetzgeber schränkt die Steuer-Spar-Möglichkeiten bei verschiedenen Anlage- und Beteiligungsformen immer weiter ein. Deshalb gewinnen Gestaltungen innerhalb der Familie zunehmende Bedeutung. Ihr Plus: Wenn Sie steuerliche Vor- und Nachteile unter Angehörigen clever kombinieren und Vermögensübertragungen richtig gestalten, können alle Beteiligten viel Geld sparen.

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  • Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz

    Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.

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  • Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug

    Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.

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  • Volljährige Kinder: Alles zu Freibeträgen, Kindergeld und Erwerbstätigkeit

    Der 18. Geburtstag ist nicht nur für Ihr Kind ein wichtiges Ereignis. Denn für Sie als Eltern beginnt jetzt steuerlich ein neuer Abschnitt. Bisher gab es die staatliche Förderung durch Kindergeld, Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen ohne besondere Voraussetzungen.

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  • Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen

    Wetten? Auch Sie haben Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen und Handwerker in Haus und Garten!

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  • Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen

    Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.

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  • Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

    Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.

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