Zustiftung
Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und Spenden zufließen. Zustiftungen sind Vermögenszuwendungen für eine bereits bestehende Stiftung, sie erhöhen den Kapitalstock einer Stiftung und werden nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet. Dagegen stärken Spenden nicht den Kapitalstock, sondern werden direkt für den Stiftungszweck verausgabt. Diese Einnahmen unterliegen keiner Ertragsbesteuerung. Gemeinnützige Stiftungen sind damit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.
Was tun bei Erbschulden? kurz&konkret!
Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen auf den oder die Erben über. Diesen Vorgang bezeichnet man als Gesamtrechtsnachfolge. Der Erbe tritt also rechtlich in die »Fußstapfen« des Erblassers. Alle vererblichen Rechte und Pflichten gehen unmittelbar mit dem Erbfall, also mit dem Tod einer Person, auf deren Erben über.