Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag
Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von ihrer Rentenversicherung.
Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht höchstens dem Betrag, den die Rentenversicherung für krankenversicherungspflichtige Rentner als ihren Anteil zu zahlen hat. Liegen die Aufwendungen des Rentners für die Krankenversicherung niedriger, wird der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für seine Krankenversicherung begrenzt.
Mit Gold und Silber Krisen meistern: Wie Sie Ihr Depot mit Edelmetallen inflationssicher aufstellen und Vermögen schützen
Die Verschuldung der westlichen Industrienationen eskaliert in einem alarmierenden Tempo. Dies birgt das Risiko von hoher Geldentwertung und Staatsbankrott, wie die Geschichte zeigt. In Zeiten von Inflation und Währungskrisen erweist sich Gold als robuste Investition. Dieses Edelmetall, unabhängig von staatlichen Einflüssen, hat historisch gesehen jede Währungsreform und jeden Staatsbankrott überstanden. Zudem spielt Gold eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge und stellt eine attraktive Wertanlage dar, ebenso wie Silber.