Wiederkehrende Einnahmen
Wiederkehrende Einnahmen (auch wiederkehrende Bezüge genannt) gehören zu den sonstigen Einkünften. Wiederkehrende Einnahmen sind Leibrenten sowie Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden.
Leibrenten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser verringert sich mit steigendem Rentenalter. Demgegenüber unterliegen Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, einer vollständigen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
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SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).