Welteinkommen
Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor, unterliegen nicht nur die inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, sondern auch seine ausländischen Einkünfte der Besteuerung im Inland. Zwangsläufig unterliegt das Welteinkommen (inländische und ausländische Einkünfte) der Besteuerung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann es zur Freistellung der ausländischen Einkünfte von der Besteuerung im Inland oder zur Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische Steuer kommen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 EStG

SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).