Welteinkommen
Liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor, unterliegen nicht nur die inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen, sondern auch seine ausländischen Einkünfte der Besteuerung im Inland. Zwangsläufig unterliegt das Welteinkommen (inländische und ausländische Einkünfte) der Besteuerung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung kann es zur Freistellung der ausländischen Einkünfte von der Besteuerung im Inland oder zur Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische Steuer kommen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 EStG
![STEUEReasy (Steuerjahr 2024) - Der einfache Weg zur Steuererklärung](/pictures/product/software/1148/thumbnails/100_STEUEReasy-Stj24_web_500px.png)
STEUEReasy (Steuerjahr 2024)
Einfache Handhabung für einfache Steuerfälle - easy eben! Die Software bietet zuverlässig zum kleinen Preis, was für eine einfache Steuererklärung nötig ist. Der “rote Faden” navigiert Sie intuitiv und mit wenig Aufwand durch die Erklärung.