Vergleichsmiete
Die ortsübliche Miete ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist.
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 21 Abs. 2 EStG
R 8.1 LStR
Wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen
Jeder Immobilienboom geht einmal zu Ende. Verkaufswillige Immobilieneigentümer sollten daher das Zeitfenster der noch guten Immobilienjahre für einen Verkauf nutzen. Denn ein überhasteter Verkauf bei dann nachlassender Nachfrage und fallenden Preisen ist immer von Nachteil. Besser ist es, sich auf den Verkauf der eigenen Immobilie schon rechtzeitig vorzubereiten und die entscheidenden Kernpunkte für einen erfolgreichen Immobilienverkauf zu kennen. Denn trotz aller Gegenargumente gibt es gute Gründe, eine Immobilie in den nächsten Jahren zu verkaufen.