Veranlagung / Tod des Ehepartners
Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32a EStG
![Franz von Firlefinanz: Das Gespenst aus der Steuerkiste.](/pictures/product/literature/1132/thumbnails/100_aav_pa_9783968461236_001_hc_s_2d.png)
Das Steuertipps-Kinderbuch: Franz von Firlefinanz
Ein Umzug ins alte Finanzamt: Hanna und Matteo finden das total spannend. Denn nach dem Fund einer geheimnisvollen Kiste stellt sich heraus, dass nicht nur ihre Familien in dem Gebäude wohnen, sondern auch Franz von Firlefinanz, das Gespenst aus der Steuerkiste!