Umsatzsteuererklärung / konsolidiert
Eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung enthält alle steuerbaren Umsätze eines Unternehmers, auch wenn sie auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern ausgeführt werden. Der umsatzsteuerrechtliche Unternehmensbegriff ist umfassend geregelt. Er sieht vor, dass sämtliche Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten desselben Unternehmers, zum Unternehmen gehören.
Organgesellschaften sind Teile des einheitlichen Unternehmens eines Unternehmers. Das Wesen einer umsatzsteuerlichen Organschaft setzt die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers voraus. Dies führt dazu, dass Innenumsätze innerhalb einer Organschaft nicht umsatzsteuerbar sind. Eingeschränkt wird die Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen jedoch auf solche von inländischen Organgesellschaften.
Die Zusammenfassung aller umsatzsteuerrelevanten Tatbestände in einer Umsatzsteuererklärung bedeutet, dass Innenumsätze ähnlich wie bei der Ertrags- und Aufwandskonsolidierung innerhalb eines Konzerns, nicht erfasst bzw. eliminiert und damit auch nicht erklärt werden.
Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
Für viele Selbstständige ist die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes von besonderer Bedeutung. Von ihr profitieren können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.