Sparbrief
Kreditinstitute nutzen Sparbriefe als langfristige Refinanzierungsinstrumente. Gewöhnlich beträgt die Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren. Eine Verzinsung kann jährlich erfolgen, mit Fälligkeit des Sparbriefes oder bei Rückgabe oder Abtretung des Sparbriefes. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Sparer über den Zinsertrag verfügen kann, wird die Kapitalertragsteuer (25 % von Zinsertrag) fällig. Die Bank muss die Kapitalertragsteuer jedoch nicht einbehalten, wenn ihr ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG

Witwenrente
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