Revision
Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet das Finanzgericht. Bei einem negativen Entscheid kann durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Einlegung von Revision vor dem Finanzgericht erstritten werden. Wird die Revision des Urteils zugelassen, wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz vom Bundesfinanzhof entschieden.
SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024)
Zurückholen, was Ihnen gehört! Das PLUS mit bis zu 5 Abgaben Ihrer Steuererklärungen, sowie exklusive Tipps für Sonderfälle wie Bau und Kauf einer Immobilie, steuerliche Unterhaltsfragen bei Scheidung oder Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen.