Rentensteuer

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig.

Bis Ende 2004 wurden sie aber nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil je nach dem Alter bei Rentenbeginn besteuert. Die Rentner, die damals schon Rentner waren, müssen seit 2005 50 % ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente stieg dann bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 80 % an, danach steigt er zunächst um einen Prozentpunkt und schließlich um einen halben Prozenpunkt pro Jahr, bis auf 100% im Jahr 2058.

Allerdings bleibt der im ersten Kalenderjahr nach Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Rentenfreibetrag (Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente) ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs unverändert. Er steigt also mit den jährlichen Rentenanpassungen nicht mehr an.

Parallel zur zunehmenden Besteuerung von Renten werden die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt (Umstellung auf nachgelagerte Besteuerung). Der steuerfreie Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt seit 2005 von damals 60 % jährlich an, ab 2023 sind 100% absetzbar.

Tabelle: Rentenbesteuerung – Entwicklung von 2005 bis 2058

Jahr des Rentenbeginns

Anteil der Rentenbesteuerung

Jahr des Rentenbeginns

Anteil der Rentenbesteuerung

bis 2005

50 %

2033

87,5 %

ab 2006

52 %

2034

88 %

2007

54 %

2035

88,5 %

2008

56 %

2036

89 %

2009

58 %

2037

89,5 %

2010

60 %

2038

90 %

2011

62 %

2039

90,5 %

2012

64 %

2040

91 %

2013

66 %

2041

91,5 %

2014

68 %

2042

92 %

2015

70 %

2043

92,5 %

2016

72 %

2044

93 %

2017

74 %

2045

93,5 %

2018

76 %

2046

94 %

2019

78 %

2047

94,5 %

2020

80 %

2048

95 %

2021

81 %

2049

95,5 %

2022

82 %

2050

96 %

2024

83 %

2051

96,5 %

2025

83,5 %

2052

97 %

2026

84 %

2053

97,5 %

2027

84,5 %

2054

98 %

2028

85 %

2055

98,5 %

2029

85,5 %

2026

99 %

2030

86 %

2057

99,5 %

2031

86,5 %

2058

100 %

2032

87 %

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