Rentenbeitragszeiten

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten.

Zu den Beitragszeiten zählen:

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit als auch

  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.

  • Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten mit Beiträgen zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch mit solchen zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung bis Kriegsende und zur Sozialversicherung der früheren DDR.

Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören außerdem:

  • Kindererziehungszeiten,

  • frühere Wehr- und Zivildienstzeiten,

  • Zeiten der nicht-erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen

  • Bezugszeiten von Vorruhestandsgeld und

  • Zeiten mit Sozialleistungsbezug (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld, seit 2011 aber nicht mehr Arbeitslosengeld II).

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