Abgabefrist / ELSTER
ELSTER ist die Abkürzung für »Elektronische Steuererklärung«. Anstelle der Steuererklärung in Papierform können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Beim herkömmlichen Verfahren wird Ihnen nach erfolgreicher Übermittlung eine »komprimierte Steuererklärung« angezeigt. Diese Zusammenfassung Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann nur noch unterschreiben und per Post an das Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben.
Für die Abgabefrist Ihrer Steuererklärung zählt bei dieser Versandart nicht der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung. Entscheidend ist der Eingang der komprimierten Steuererklärung. Wenn diese erst nach dem 31.12. beim Finanzamt eingeht, haben Sie die Frist versäumt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.1.2007).
Versenden Sie Ihre Steuererklärung mit einer digitalen Signatur, müssen Sie keine komprimierte Steuererklärung einreichen (z.B. ELSTER Basis). In diesem Fall haben Sie Ihre Steuererklärung mit erfolgreicher Übersendung wirksam abgegeben – auch am 31.12. um 23:59 Uhr. Eventuelle Belege dürfen Sie auch noch nach dem Jahreswechsel nachreichen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
BMF 05.02.2003, IV D 4 - O -2250–38/03
BMF 15.01.2007, IV C 6 - O 2250–138/06
BMF 16.11.2011, IV A 7 - O - 2200/09/10009:001
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