Mütterrente
Seit dem 1.7.2014 haben Frauen (oder Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch.
Ihnen werden ab 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bis 2018 waren es nur zwei Entgeltpunkte für die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes.
Durch diese Neuregelung bekommen knapp zehn Millionen Mütter (oder ggf. Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, jetzt pro Kind einen monatlichen Rentenbetrag in Höhe von 85,48 € (alte Länder) bzw. 83,68 € (neue Länder), und zwar bis zum 30.6.2022.
Mütter (und erziehende Väter) von Kindern, die nach 1991 geboren wurden, bekommen nach wie vor drei Entgeltpunkte pro Kind für die Rente gutgeschrieben. Das sind in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 102,57 € in den alten Ländern. In den neuen Ländern hat sich wegen der Erhöhung des aktuellen Rentenwerts Ost zum 1.7.2021 der Wert auf 100,41 € pro Kind erhöht.
Anders als der Begriff "Mütterrente" vermuten lässt, ist das keine eigenständige Leistung der Rentenversicherung, sondern ein Bestandteil der normalen Rentenformel.
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