Mieterzuschuss
Mietzuschüsse entstehen, wenn sich der Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder eines sonstigen Objektes an den Baukosten oder an den Renovierungskosten seines Mietobjekts beteiligt. Die Zahlungen gelten als Mietvorauszahlungen, egal ob sie tatsächlich als Mietvorauszahlungen oder als verlorene Zuschüsse geleistet werden.
Die Mietvorauszahlungen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Jahr des Zuflusses zu erfassen. Als vereinnahmte Miete ist dabei jeweils die tatsächlich gezahlte Miete zuzüglich des anteiligen Vorauszahlungsbetrags anzusetzen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 21.5 Abs. 2 EStR
Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.