Lohnpfändung
Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitslohn nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern an Dritte ausgezahlt. Für die Besteuerung hat dies jedoch keine Auswirkungen. So fließt der Arbeitslohn rein steuerlich auch bei Lohnpfändung dem Arbeitnehmer zu. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer auch für gepfändeten Arbeitslohn Lohnsteuer (Einkommensteuer) zahlen muss. Zudem sind auch bei Lohnpfändung die Sozialabgaben einzubehalten.
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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