Legasthenie
Aufwendungen für die Behandlung von Legasthenie können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Für die Anerkennung der Aufwendungen für die Behandlung eines an Legasthenie leidenden Kindes ist ein vor Beginn der Maßnahmen ausgestelltes amtsärztliches Attest erforderlich. Diesen Nachweis können Bescheinigungen eines Schulaufsichtsamtes oder eines einschlägig tätigen Universitätsprofessors nicht ersetzen.
Bei einer auswärtigen Unterbringung eines Kindes mit Lese- und Rechtschreibschwäche muss das Attest ferner die Feststellung enthalten, dass die auswärtige Unterbringung für eine medizinische Behandlung erforderlich ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1 - H 33.4 EStH
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Tagtäglich kümmern sich viele Angehörige zu Hause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Durch die Doppelbelastung von Pflege und Beruf wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Auszeit vom Job deshalb oft bitter nötig. Doch wie können die finanziellen Konsequenzen gemildert werden? Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt.