Kleinstbetragsregelung
Erst wenn eine Steuer mindestens 10,– € beträgt, erfolgt eine Steuerfestsetzung. Das gleiche gilt auch für einen Steueränderungsbescheid. Auch dieser wird erst dann festgesetzt, wenn sich die Steuer um mindestens 10,– € ändert.
Betragen noch offene Steuerbeträge mindestens 3,– €, aber weniger als 10,– €, so werde sie vom Finanzamt nach Ablauf eines Jahres angemahnt. Es kann aber auch zu einer Steuerverrechnung kommen. Liegt ein Steuerbetrag unter 3,– €, kann eine Verrechnung mit einer Steuererstattung an den Steuerpflichtigen oder mit einer späteren Steuerzahlung des Steuerpflichtigen erfolgen.
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