Incentive-Reisen
Incentive-Reisen sind ein Instrument zur Motivationsförderung von Mitarbeitern. Sie stellen regelmäßig Arbeitslohn dar, der vom Grundsatz der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachprämien bis 1080,00 € mit einem Pauschsteuersatz von 2,25 % (§ 37a EStG) oder aber bei höherwertigen Sachzuwendungen mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 30 % (§ 37b EStG). Die Sozialversicherungsfreiheit genießen im zweiten Fall nur Arbeitnehmer eines Dritten.
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024)
Exklusive Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit vielen praktischen Beispielen und Handlungsempfehlungen. Damit Sie Ihre Betriebsausgaben gestalten, so die EÜR optimieren können und die Sozialversicherungen im Blick behalten! Erledigen Sie Ihre Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen einfach selbst.