Incentive-Reisen
Incentive-Reisen sind ein Instrument zur Motivationsförderung von Mitarbeitern. Sie stellen regelmäßig Arbeitslohn dar, der vom Grundsatz der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachprämien bis 1080,00 € mit einem Pauschsteuersatz von 2,25 % (§ 37a EStG) oder aber bei höherwertigen Sachzuwendungen mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 30 % (§ 37b EStG). Die Sozialversicherungsfreiheit genießen im zweiten Fall nur Arbeitnehmer eines Dritten.
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SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).