Gemeinkosten
Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR).
Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören:
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Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials;
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Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung;
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Werkzeuglager;
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Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung;
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Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen der Fertigungsstätten;
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Lohnbüro, soweit in ihm die Löhne und Gehälter der in der Fertigung tätigen Arbeitnehmer errechnet werden.
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).