Freitrunk

Gewährt ein Brauereibetrieb seinen Mitarbeitern einen Freitrunk bzw. Haustrunk, so ist dieser in der Höhe des Rabattfreibetrages (1.080 €) steuerfrei. Vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber die verbilligt oder kostenlos abgegebenen Getränke selbst herstellt und diese nicht überwiegend für die Abgabe an seine Arbeitnehmer produziert.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 8 EStG

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