Freitrunk
Gewährt ein Brauereibetrieb seinen Mitarbeitern einen Freitrunk bzw. Haustrunk, so ist dieser in der Höhe des Rabattfreibetrages (1.080 €) steuerfrei. Vorausgesetzt wird, dass der Arbeitgeber die verbilligt oder kostenlos abgegebenen Getränke selbst herstellt und diese nicht überwiegend für die Abgabe an seine Arbeitnehmer produziert.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 EStG
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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