Formwechsel

Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform.

Beispiel:

  • Eine GmbH wird in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt.

  • Eine Genossenschaft wird in die Rechtsform einer GmbH umgewandelt.

Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert. Zu beachten sind bei einem Formwechsel die Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes. So muss zum Beispiel bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft eine Übertragungsbilanz aufgestellt werden. Die neue Personengesellschaft hat eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

Bei einem Formwechsel fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§§ 190–304 UmwandlungsG

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