Firmenfahrzeug / Garage
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Unterstellung des Dienstwagens in der arbeitnehmereigenen Garage einen pauschalen Betrag, so ist diese Zahlung steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil 07.06.2002 entschieden hat, unterliegt die entgeltliche Garagenüberlassung nicht der Lohnsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 07.06.2002, VI R 145/99
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