Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben (§ 1 KStG, § 5 KStG, § 2 GewStG).
Von der Körperschaftsteuer sind Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften befreit, wenn diese Genossenschaften
-
Wohnungen herstellen oder erwerben und sie den Mitgliedern auf Grund eines Mietvertrags oder auf Grund eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrags zum Gebrauch überlassen;
-
im Zusammenhang mit einer Tätigkeit Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtungen herstellen oder erwerben und sie betreiben, wenn diese überwiegend für Mitglieder bestimmt sind und der Betrieb durch die Genossenschaft notwendig ist.
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind stets gewerblich tätig. Damit unterliegt der Gewinn im vollen Umfang der Gewerbesteuer.
Die Durchschnittssatzbesteuerung für die Umsatzsteuer können Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nicht anwenden.
Ich bin Influencer
Viele haben einen Social-Media-Account auf Instagram, TikTok oder einer der anderen Plattformen und posten Content. Sobald du mit deinem Content auf einem der Netzwerke Geld verdienst, kommt das Thema »Steuern« ins Spiel. Und dann heißt es aufpassen! In diesem Ratgeber erfährst alles, was du wissen musst.