Erhöhte Abschreibungen
Eine erhöhte Abschreibung (auch Sonderabschreibung) kann zusätzlich zur normalen Abschreibung vorgenommen werden. Hierbei wird jedoch vorausgesetzt, dass als normale Abschreibung die lineare Abschreibung zur Anwendung kommt. Nur bei einer Ansparabschreibung (Sonderabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz) ist eine degressive Abschreibung erlaubt.
Erhöhte Abschreibungen können in einigen Fällen bereits bei Anzahlungen vorgenommen werden. So können zum Beispiel private Krankenhäuser auf Anzahlungen, die sie für Anlagevermögen zahlen, Sonderabschreibungen vornehmen. Das gleiche gilt für Betriebe des Kohle- und Erzbergbaus.
Sonderabschreibungen werden unter anderem für besonders förderungswürdige Gebäude (vgl. Lexikon Denkmal), für bestimmte Industriezweige sowie für kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Eine der gebräuchlichsten Sonderabschreibungen ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages. Sie erlaubt kleinen und mittleren Unternehmen bereits vor Anschaffung eines Wirtschaftsgutes eine gewinnmindernde Rücklage zu bilden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 7g EStG
§ 7i EStG
§ 7k EStG
§ 7h EStG
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024)
Zurückholen, was Ihnen gehört! Exklusive Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen und eine einfache Erstellung der Gewerbesteuererklärung.