Eiserne Verpachtung
Wird ein Betrieb vom Verpächter unter der Auflage überlassen, die Substanz des Unternehmens zu erhalten, liegt eine »eiserne Verpachtung« vor.
Dabei wird das Inventar vom Pächter zum Schätzwert übernommen und bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert wieder dem Verpächter zurückgegeben. Das vom Pächter erworbene Inventar (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) wird zum Eigentum des Verpächters.
Der Anspruch auf Substanzerhaltung des Inventars ist als sonstige Forderung vom Verpächter zu aktivieren. Diese Forderung beträgt zu Beginn des Pachtverhältnisses 0,– €.
Erst mit fortschreitender Pacht erhöht sich der Wert entsprechend der Abnutzung der Substanzwerte. Bei Berechnung der Forderung sind die veränderten Wiederbeschaffungskosten zu berücksichtigen.

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.