Chorleiter
Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,– € in Anspruch nehmen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 26 EStG
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen