Chorleiter
Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,– € in Anspruch nehmen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 26 EStG
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Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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